CDU Erwitte

Über eine halbe Million Euro für bessere, modernisierte ländliche Wege in Erwitte und Geseke

Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und sind auch für die Nutzung in der Freizeit eine Bereicherung. Ländliche Wege sind elementar, um den ländlichen Raum zu erschließen und zu entwickeln. Um dieses wichtige Wegenetz zu erhalten, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt 34 Förderanträge von Kommunen über elf Millionen Euro für die Modernisierung von Wirtschaftswegen im ländlichen Raum genehmigt. Die europäischen Fördermittel werden über das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ bereitgestellt. 

Landtagsabgeordneter Jörg Blöming mit Landwirtschaftsministerin Silke GorißenLandtagsabgeordneter Jörg Blöming mit Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen

Für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhält die Stadt Erwitte 219.705,27 Euro, die Feldmarktinteressengemeinschaft Geseke bekommt 316.918,96 Euro.
 
Rund 61 Kilometer Wirtschaftswege sollen NRW-weit mit den Fördermitteln modernisiert werden. „Ländliche Wege sind das Rückgrat der ländlichen Räume. Die Landwirtschaft nutzt sie mit moderner Landtechnik, die Menschen benötigen die Wege für Freizeit und Erholung und für tägliche Wege“, so der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Es ist daher wichtig, in eine zukunftsfähige ländliche Infrastruktur zu investieren. Es freut mich sehr, dass das Land die Kommunen Erwitte und Geseke hierbei unterstützt.“
 
In Nordrhein-Westfalen bildet das „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022“ die Grundlage für die ELER-Förderung und enthält eine Vielzahl von Fördermaßnahmen. „Es ist das Kernstück nordrhein-westfälischer Förderpolitik für die ländlichen Räume sowie für die Land- und Forstwirtschaft“, erklärt Blöming. „Die Landesregierung fördert dabei den Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft.“
 
Die Erstellung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2022 erfolgte in Abstimmung mit über 70 Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern. In der Förderperiode 2023-2027 löst der GAP-Strategieplan für Deutschland aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben das NRW-Programm Ländlicher Raum ab. „Die ELER-finanzierten Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auch der anderen Bundesländer sind künftig Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans“, so Blöming abschließend.
 
Anträge, die gerade nicht berücksichtigt werden konnten, können zum nächsten Stichtag (28. April 2023) erneut eingereicht werden. Ansprechpartner sind die Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierungen.