CDU-Landtagsabgeordneter Jörg Blöming: „Kommendes Jahr bringt Entlastung für das Ehrenamt in unserer Heimat!“
Kurz vor der Winterpause hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Damit wurden auch wichtige Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes beschlossen, die ursprünglich auf die Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ aus Nordrhein-Westfalen zurückgehen, für die sich auch MdL Jörg Blöming immer wieder „stark gemacht“ hatte.
So werden z.B. die Freigrenzen für die Körperschafts- und Gewerbesteuer von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.
Von Übungsleitern wird der Steuerfreibetrag ebenfalls von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale steigt von 720 Euro auf 840 Euro, um nur einige Verbesserungen zu nennen.
Die Anpassungen sind ein deutliches Zeichen der Anerkennung der vielen engagierten Menschen in unserer Heimat, auch wenn der Wert des Ehrenamts für unsere Gesellschaft wohl kaum in Geldbeträgen bezifferbar ist“, so MdL Jörg Blöming abschließend.