CDU Erwitte

CDU-Landtagsabgeordneter Jörg Blöming: „Bei uns im ländlichen Raum und auch in Erwitte geht nichts ohne das Ehrenamt, daher: Mitte der Gesellschaft stärken – Ehrenamt entlasten!“

 „Länderübergreifend herrscht ein breiter Konsens: wir müssen die Mitte der Gesellschaft stärken, indem wir eine zentrale Säule – das Ehrenamt – entlasten!“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags ist.

 

Bereits im September hatten die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, federführend durch unseren Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) und Hamburg dem Bund eine Liste mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen vorgelegt. Ziel dieses Vorstoßes war es, die Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Engagement bereits ab dem 1. Januar 2020 spürbar zu verbessern. Bisher wurden diese Vorschläge allerdings vom Bundesfinanzministerium nicht aufgegriffen.

 

„Leider scheint es so, dass der Finanzminister Olaf Scholz zurzeit zu viel mit dem innerparteilichen Rennen um den Chefposten zu tun hat und dadurch wichtige Maßnahmen für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger liegen bleiben“, so Blöming.

 

Dabei gibt es bei den vorliegenden Forderungen bereits einen breiten Konsens, wie die Stärkung des Ehrenamts aussehen soll. Einige Punkte sind:

  • Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro.

 

 

• Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund ei- ner Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen.

 

• Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro.

 

• Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine unter bestimmten Voraussetzungen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.

 

• Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren.

 

Jörg Blöming ergänzt abschließend: „Bei uns im Kreis Soest und damit im ländlichen Raum, geht kaum etwas ohne die Ehrenamtlichen vor Ort. Stärken wir das Ehrenamt, stärken wir die Heimat!“