CDU-Landtagsabgeordneter Jörg Blöming kritisiert Vernachlässigung der Informationspflicht im Telekommunikationshandel
Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming aus Erwitte kritisiert die massiven Mängel im Telekommunikationssektor: „Viele Verbraucher wollen lediglich ein neues Smartphone kaufen oder aktuelle Tarife erfragen. Sie verlassen das Geschäft jedoch oftmals mit einem Vertrag, den sie gar nicht haben wollen. Der Handel kommt an dieser Stelle häufig seiner Informationspflicht nicht nach. Meine Forderung ist es das Widerrufsrecht, welches 14 Tage lang besteht, künftig auszuweiten.“
Im Gegensatz zu Online- oder Haustürgeschäften besteht bei einem Vertragsabschluss in einem Shop kein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Daher fordert Blöming eine Ausweitung des Widerrufsrechts auch auf vor Ort geschlossene Verträgen in Telekommunikationsshops.
Damit Kundinnen und Kunden im Gewirr von Kosten, Übertragungsgeschwindigkeiten, Datenvolumen u.Ä. einen passenden Handyvertrag finden, sind Shop-Betreiber seit Mitte 2017 dazu verpflichtet, über die wichtigsten Details vor Vertragsabschluss zu informieren. Dazu dient das Produktinformationsblatt, welches die wesentlichen Angaben über die Verträge enthält und diese so vergleichbar macht.
Diese Informationspflicht wird jedoch erheblich vernachlässigt. Die Folge ist, dass Kundinnen und Kunden oftmals ohne gründliche Prüfung einen Handyvertrag abschließen, der von den mündlichen Konditionen deutlich abweichen kann.
Wie die Verbraucherschutzministerin des Landes NRW Ursula Heinen-Esser und die Verbraucherzentrale NRW spricht sich auch CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming dafür aus, die Schutzlücke bei der Vertragsabnahme im Telekommunikationssektor zu schließen.
„Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Vertragsbedingungen genauestens zu studieren. Das Produktinformationsblatt sollte entweder sehr gut sichtbar ausliegen, oder dem Kunden ausgehändigt werden. Weiterhin sollten die Bedingungen im Handyvertrag mit den Angaben im Produktinformationsblatt sowie den mündlichen Aussagen des Verkäufers sorgfältig verglichen werden“, warnt Blöming.
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