Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13. September finden die Kommunalwahlen statt. Auf unserer erneuten Mitgliederversammlung, die aus formalen Gründen erforderlich ist, wollen wir die Bewerber für die Wahl zum Stadtrat wählen. Die Veranstaltung findet statt
Montag, den 15. Juni 2020, um 19 Uhr, in der Hellweghalle,
Zur Hellweghalle 10
59597 Erwitte.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Regularien
a) Wahl eines Versammlungsleiters
b) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Genehmigung der Tagesordnung
c) Wahl einer Wahlkommission
d) Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigenden Niederschriften
e) Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem
Versammlungsleiter an Eides statt versichern, dass die Wahlen der
Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Bestimmung von
Ersatzbewerbern in geheimer Abstimmung erfolgt sind
f) Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für den nach dem
Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschläge
3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung
4. Hinweise und Feststellung zum Aufstellungsverfahren
5. Wahl der Bewerber für die Ratswahl
a) Wahl der Bewerber für die Wahlbezirke
b) Wahl der Bewerber für die Reserveliste einschl. Festlegung ihrer Reihenfolge
c) Wahl von Ersatzbewerber für die unter Top 5 a) und b) gewählten
Wahlbezirks- und Reservelistenbewerber
6. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift
7. Verschiedenes
8. Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Bitte beachten Sie auch die unten abgedruckten wichtigen Hinweise!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hampel
CDU-Stadtverbandsvorsitzender
P. S. Die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden wir bei der Versammlung selbstverständlich beachten.
Hinweise:
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepassmit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
4. An der Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl sowie an den Wahlen der Bewerber und von Ersatzbewerbern für die Ratswahl können nur am Versammlungstag im Gemeindegebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigte CDU-Mitglieder teilnehmen (§§ 7, 8KWahlG). Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.
Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für die nach dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschläge